Laut dem österreichischen Schulunterrichtsgesetz (§ 25 SchUG Abs. 9) ist ein Auslandsaufenthalt von mindestens 5 Monaten im Ausland automatisch anzuerkennen. Bitte beachte hierbei aber, dass in vielen Ländern das Semester kürzer als 5 Monate dauert. Wir sind mit unseren Kolleg/innen in allen Ländern im ständigen Kontakt und arbeiten an Lösungen, damit die 5 Monate in den meisten Fällen erfüllt werden können! Im Detail können wir dies alles mit dir besprechen, wenn du weißt, in welches Land du möchtest! Auf jeden Fall solltest du aber auch mit deiner Schule in Österreich diesbezüglich Rücksprache halten, da viele unserer Schulen sehr flexibel sind und auch kürzere Aufenthalte anrechnen!